Die Schulordnung der Waldschule Berumerfehn 

Wir wollen in der Schule gut miteinander umgehen und uns wohl fühlen. Damit uns dies gelingt, ist es notwendig, dass jeder bestimmte Regeln einhält. Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksicht und Zuverlässigkeit sind Werte, die uns dabei besonders wichtig sind.

Unsere Schulordnung

Was du nicht willst, das man dir tu, das füg` auch keinem andern zu!

  • Ich bin freundlich!
    Zu jedem bin ich nett und höflich!
    Ich begrüße und verabschiede jeden mit einem netten Gruß!
  • Ich regle Streitigkeiten mit Worten!
    Zunächst versuche ich den Streit selbst zu klären. Dabei wende ich das „Stopp-Zeichen“ an. Wenn ich das nicht schaffe, suche ich Hilfe bei Klassenkameraden oder Lehrern.
  • Ich passe auf!
    Im Unterricht passe ich auf, störe nicht und gebe mir immer ganz viel Mühe!
  • Ich gebe mir Mühe!
    Schulaufgaben und Hausaufgaben erledige ich immer so gut ich kann!
  • Ich frage nach!
    Wenn ich etwas nicht verstanden habe, frage ich leise meinen Nachbarn oder die Lehrerin!
  • Ich helfe!
    Jedem, der Hilfe braucht, helfe ich!
  • Ich habe alle Schulsachen dabei!
    Ich bringe immer alle notwendigen Schulsachen mit!
  • Ich achte auf alle Sachen!
    Sehr vorsichtig und achtsam behandle ich alle Bücher, Arbeitsmaterialien, Spielsachen, Möbel und Spielgeräte!
  • Ich achte auf Ordnung!
    Müll werfe ich getrennt in den richtigen Mülleimer. Wenn ich etwas schmutzig gemacht habe, mache ich es sofort wieder sauber!
    Ich räume meinen Platz nach Schulschluss auf! Ich führe meinen Dienst pflichtbewusst aus!
  • Ich halte die Toiletten sauber!
    Ich achte immer darauf, die Toiletten so sauber zu verlassen, wie ich sie auch vorfinden möchte.

Unsere Pausenordnung

Was du nicht willst, das man dir tu, das füg` auch keinem andern zu!

Draußen auf dem Schulhof darf ich:

  • Fangen spielen;
  • Tischtennis an der Tischtennisplatte spielen
  • ein Spiel mit meinem Ausweis aus der Spielausleihe ausleihen;
  • mit den Spielgeräten spielen;
  • mich ausruhen;
  • im Sand spielen;
  • mit Stöcken und Steinen in der Bauecke etwas bauen;
  • Tiere und Pflanzen beobachten;
  • den Schulgarten pflegen;
  • auf den Steinen balancieren;
  • auf dem Sportplatz unter Aufsicht Fußball spielen.

Weil es gefährlich ist, darf ich niemals:

  • den Schulhof verlassen;
  • kämpfen, schlagen, schubsen, treten;
  • auf die Müllcontainer klettern;
  • mit Schneebällen werfen;
  • in den Bäumen klettern;
  • in den Schlot (Graben) klettern;
  • durch Beete laufen.

In der Regenpause darf ich im Klassenraum:

  • leise ein Spiel spielen;
  • am Computer spielen;
  • ein Buch anschauen;
  • mich mit anderen Kindern leise unterhalten;
  • malen;
  • Freiarbeit machen.

Besondere Regelungen:

Während der Schulzeit ist es grundsätzlich verboten, das Schulgelände zu verlassen (Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt für alle Schülerinnen und Schülern, die ohne Erlaubnis das Schulgelände verlassen).

Das Fahren mit dem Fahrrad ist nur mit verkehrssicherem Fahrrad und Fahrradhelm zulässig. Die Fahrräder müssen im Fahrradstand abgestellt werden. Das Fahren mit dem Fahrrad ist auf dem Schulgelände, auf dem Parkplatz und an der Bushaltestelle verboten.

Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen im Schulbereich durch Schülerinnen und Schülern haften die Erziehungsberechtigten. Türen und Wände dürfen nicht beschmiert werden.


Elektronische Geräte und Spiele, spitze und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. (Handys dürfen nicht eingeschaltet werden.)

Erziehungsmittel bei Nichteinhaltung der Schulordnung

Auf die Einhaltung der Schulordnung wird an der Waldschule Berumerfehn besonders großen Wert gelegt. Bei Verstößen gegen diese Schulregeln greifen unterschiedliche Maßnahmen, die im Folgenden näher erläutert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die jeweilige Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin die Schwere des Konfliktes einschätzt. Sie wendet entsprechende Erziehungsmittel an und informiert ggf. die Eltern und/oder die Schulleitung.

Erziehungsmittel

Zu den allgemeinen Erziehungsmitteln der Waldschule Berumerfehn zählen:

  • Gespräch mit dem beteiligten Schüler/den beteiligten Schülern und ggf. mündliche bzw. schriftliche Reflektion
  • Initiierung einer angemessenen Entschuldigung (mündlich oder schriftlich, vor Zeugen oder vor der Klassengemeinschaft)
  • Empathieförderung, z.B. ein Bild für den anderen gestalten, zusammen spielen, im Klassenraum zusammensitzen und arbeiten
  • Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens (Mitteilung an die Eltern)
  • Abschreiben der „Roten Karte“ („Zum Nachdenken“), mit Gegenzeichnung der Eltern
  • Abschreiben der Klassenregeln
  • Pausenverbot mit Erledigung besonderer Aufgaben (z.B. Müll aufsammeln, Schuhe richten, etc.)
  • Abschreiben von Abschreibtexten als zusätzliche Hausaufgabe (differenziert nach Klassenstufen; bezogen auf Regeleinhaltung und Verhalten in der Pause)
  • Bei Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler oder starker Beschädigung des Schuleigentums, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten informiert und der Schüler/die Schülerin wird abgeholt.
  • Belohnungssysteme (klassenspezifisch)
  • Wegnahme des Spielausweises
  • Ausschluss von schulinternen Aktivitäten (z.B. Kickertisch)
  • Ausschluss von besonderen Klassen- und/oder Schulveranstaltungen (in Absprache mit der Schulleitung, Mitteilung an die Eltern)
  • Ausschluss von Ganztagsangeboten
  • „Stille 5 Minuten“: Auszeit im oder vor dem Klassenraum unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht
  • Verweisung in eine andere Lerngruppe